Hussa, Hussa jagt die …
14. September 2018 von admin
„Natürlich gibt es Hetzjagden, auch in Deutschland. Eine davon veranstaltet gerade die SPD. Wie eine hungrige Meute stellt sie dem Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen nach, den sie mit Billigung der Kanzlerin in Kürze zur Strecke bringen will.“ Steingart Morning Briefing. Man wirft Maaßen u.a. vor, sich 5 Mal mit Politikern der AfD getroffen zu haben, dass er 121 Gespräche mit der Union, 69 mit der SPD, 23 mit den Grünen, 14 mit der Linken geführt hat, spielt für sogenannte „Demokraten“ bei den deutschen Polit-Vasallen keine Rolle.
Zwei US-F-15 haben in Syrien angeblich verbotene Phosphor-Bomben abgeworfen, teilte am Sonntag der Chef des russischen Zentrums zur Versöhnung der Konfliktparteien in Syrien, Generalleutnant Wladimir Sawtschenko, mit: „In der Provinz Deir-ez-Zor ist am 8. September ein Schlag mit zwei Flugzeugen der US-Luftwaffe gegen die Ortschaft Hadjin unter Einsatz von Phosphor-Brandmunition verübt worden.“ Angriffe mit Waffen, die weißen Phosphor enthalten, sind durch die Zusatzprotokolle zum Genfer Abkommen von 1949 verboten. USA Dienststellen dementieren natürlich den Vorgang. Doch wer glaubt denen nach so vielen falschen Beteuerungen noch? Am 13.9. drohte Niki Haley, US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, dass die USA eingreifen würden, sollten syrische und russische Truppen in die syrische Provinz Idlip einrücken. Jetzt zeigt sich, wer tatsächlich die Terroristen al-Qaeda, Jabhat al-Nusra, jetzt Hayat Tahrir al-Sham in Syrien einsetzt. Es geht den USA wohl nicht darum ihre Verbündeten zu schützen, das wäre untypisch für sie, sondern ihre „asymmetrisch Operierenden“ Idlib für andere Einsätze zu schonen.
Ein Vertreter der US-Regierung hat sich ohne Angabe von Gründen geweigert, ein russisches Überwachungsflugzeug vom Typ Tu-214ON von den Gesandten der Vertragsstaaten Vertrags inspiziert und akzeptiert worden war, für Kontrollflüge über dem US-Gebiet dem Gebiet der Teilnehmerstaaten zuzulassen. Der Open Sky Vertrag war 1992 als Vertrauensbildende Maßnahme zwischen Staaten der beiden Blöcke geschlossen worden. Bereits im September 2017 hatten die USA den Russen plötzlich Vertragsbruch vorgeworfen, weil die Enklave Kaliningrad 1992 wegen der engen Grenzen zu Nachbarstaaten nicht überflogen worden konnte. Am 11.9.18 haben sie den Vertrag mit der Weigerung endgültig gebrochen. Sie wollen offensichtlich kein Vertrauen mehr.
Ebenso wird von den westlichen Regierungen behauptet, Assad plane erneut einen Giftanschlag auf die eigene Bevölkerung. Allerdings ließen sich diese wie die früheren, dahingehenden Behauptungen nicht belegen, eher schon aus logischen Gründen widerlegen. Und Deutschland ist dabei. Denn, wenn es darum gehe, einen Giftgasangriff zu ahnden, „sollte sich Deutschland dem nicht verschließen“, meinte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses wie auch andere Politiker der Union, der FDP und der Grünen (laut FAZ 11.9.) trotz der gegenteiligen Entscheidung des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zur Rechtslage. Die Grünen-Europapolitikerin Franziska Brantner meinte: „Das Ziel muss sein, die Menschen (sogn. Rebellen) in Idlib zu schützen. Daraufhin müssen alle Optionen überprüft werden.“ Man strebt wohl den gleichen hervorragenden „Erfolg“ des „Bevölkerungsschutzes“ an, wie in Libyen, als man das Land ins Chaos stürzte und ruinierte. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte das klare Nein von SPD-Chefin Andrea Nahles zu einer deutschen Beteiligung an einem Vergeltungsschlag beim Einsatz von Giftgas. Dabei lehnt die SPD tatsächlich ein militärisches Eingreifen in Syrien gar nicht ab. Schließlich leistet die Bundeswehr mit Zustimmung der Sozialdemokraten seit 2015 den Angreifern Syriens Aufklärungsdienste.
„Während syrische Truppen mit Unterstützung der Russen zum letzten Schlag gegen die jihadistischen Extremisten in der syrischen Provinz Idlib ausholen, ist die Möglichkeit, dass es zu einer Konfrontation zwischen Russland und den USA kommt, so groß wie nie zuvor“, warnt die US-Veteran Intelligence Professionals for Sanity in ihrem Memorandum vom 10.9. an den US-Präsidenten. Doch die Trump- Regierung (auch ihr Chef??) gibt sich fest entschlossen dazu und plant bereits ihren nächsten Coup, nämlich mit aufständischen Offizieren einen Regime Change in Venezuela, meldete die New York Times am 8.9. Die US-Republikaner brauchen so etwas wegen der Kongress-Wahl im Herbst. „Hau druff!“ bringt Stimmen. Für Wahlen ist scheinbar jedes Mittel Recht – wie inzwischen auch hier zulande – wenn man es damit nur den bestimmenden Finanzbossen Recht macht. Manche Herrschafts-Cliquen treiben, wenn sie am Ende sind, lieber ihr Land in den Selbstmord, als Fehlverhalten einzugestehen oder gar zu ändern. Andere werden dabei nur größenwahnsinnig: Die EU soll “weltpolitikfähig” werden und als “Architekt der Welt von morgen” auftreten, meinte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 12.9. anlässlich in seiner (den USA nachgeäfften) “State of the Union”-Rede.
Das Europaparlament hat am 12.9. mit der Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 des EU-Vertrages gegen Polen und Ungarn begonnen ihren Djihad-Selbstmordgürtel zu zünden. „Es gibt systemische Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, mit dem Respekt der Grundwerte der Union“, beschloss das Europäische Parlament mit großer Mehrheit. Viktor Orbán sagte dazu: Mit der Entscheidung wird nicht eine Regierung, sondern ein Land verurteilt. Er sagte auch, die Ungarn seien stolz auf ihre Freiheit und Unabhängigkeit und seien entschlossen, „kein Einwanderungsland zu sein”. Manfred Weber, der Fraktionschef der Europäischen Volkspartei, bisher der wichtigste internationale Alliierte Orbáns in der CDU, stellte angesichts seiner möglichen Nachfolge Junkers im Amt fest, dass „man die Menschenrechte verteidigen muss und nicht die christlichen Rechte” und stimmte mit der Mehrheit der Abgeordneten.
Die Abstimmung des EU-Parlaments verschärft den Konflikt zwischen den westeuropäischen Machtzentren und dem Osten der EU, der als Visegrád-Gruppe möglicherweise schon den Wiederausstieg aus der EU, allerdings nicht aus der NATO, anvisieren. Beiden Ländern soll, weil sie in „schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union verletzen“, das Stimmrecht in den EU-Gremien entzogen werden. Der zuständige Ausschuss des Europaparlaments beklagt unter anderem, dass in Ungarn „Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und die Freiheit akademischer Organisationen“ so gravierend eingeschränkt seien (etwa wie hier, die der AfD), dass dies die Anwendung von Artikel 7 als letztes Mittel rechtfertige.
Der in Ungarn gebürtige britische Soziologe Furedi zeigte in seinem Buch „Populism and the European Culture Wars“ (Routledge Verl. 2017), wie verlogen das Vorgehen der EU-Elite gegen die betreffenden Staaten sei, da die Praxis etwa der Presse- und Meinungsfreiheit in den anderen EU-Staaten in der Substanz kaum von den kritisierten Praktiken der ungarischen Regierung abweiche. Die Kritiker Ungarns übersehen, dass die ungarische Verfassung in einem parlamentarischen System, das aus freien Wahlen hervorgegangen ist, entstanden ist, und von einer Regierung mit einem überwältigenden demokratischen Mandat beschlossen wurde. Allerdings ist sie traditionellen, konservative Werten verpflichtet, die bei linken und liberalen Kreisen (auch innerhalb der CDU/CSU) inzwischen als ablehnungswürdig gelten. Furedi führt den Konflikt mit den europäischen Eliten auf eine Art Kulturkampf um die Bedeutung der nationalstaatlichen Souveränität zurück, der die Form eines antipopulistischen Kreuzzugs angenommen hat. Wer ist der „Demos“, wenn nicht der „Populus“? Bezieht sich in der „Demokratie“ das griechische „Demos“ auf die bestimmenden Geldgeber und das lateinische „Populus“ nur auf das niedere, unzufriedene Volk?
Die Institutionen der EU haben es bisher versäumt, ihre Rolle verfassungsmäßig zu legitimieren. Die Zustimmung der Europäer beruht auf Werten einer angeblichen „Wertegemeinschaft“, die propagandistisch aufgebauscht aber tatsächlich politisch nicht zur Geltung kommen. Der ehemalige Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, hatte deshalb auch nur eine „implizite“ Zustimmung“ der Bürger zur EU feststellen können, eine erschlichene also. Das Projekt der europäischen Einigung sei in den Augen Furedis vor allem von dem Wunsch geprägt, das geschichtliche Erbe des Abendlandes zu verwerfen. Dieses „eigentliche“ Ziel der Etablierten wird ihren gutgläubigen Untertanen an deren Verhalten in der sogenannten Flüchtlingskrise allmählich bewusst.
„Allein 2017 wurden knapp 170.000 Zuwanderer in den Kriminalstatistiken als Tatverdächtige registriert, das sind etwa 10% aller Zuwanderer.“ Knapp 40.000 Deutsche wurden im gleichen Zeitraum laut BKA-Bundeslagebild Opfer von Straftaten mit mindestens einem Zuwanderer als Tatverdächtigen, Viele der Täter waren bereits straffällig geworden und zur Abschiebung vorgesehen, die aber von Behörden verhindert wurde – braucht man das Bedrohungspotential? Bis Ende Mai registrierten die Behörden 1.900 islamistische Gefährder (im Amtsdeutsch „islamistisch-terroristisches Personenpotenzial“).
Werden Zuwanderer vielleicht als Arbeitskräfte benötigt? Wohl kaum, wenn man die Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt näher betrachtet. Der Anteil der befristet Beschäftigten im Verhältnis zu allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist 2017 auf den bisher noch nie erreichten Wert von 8,3 % gestiegen, und betrifft 3,2 Millionen Beschäftigte. Von diesen unterliegen allein 1,58 Millionen einer „sachgrundlosen Befristungen“. Die Hoffnung der Befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, ist für viele Betroffenen unbegründet. Denn bei 32,8 % der Fälle ist die Befristung verlängert worden. Nur bei 42,3 % wurde 2017 die befristete Stelle in eine unbefristete umgewandelt, für den Reste endete das Arbeitsverhältnis. Über eine Mio. Menschen leben seit über 18 Monate mit einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Anzahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ist in Deutschland von 2007 bis 2017 um 43 Prozent gestiegen, ihr Anteil liegt inzwischen durchschnittlich bei 2,8% aller Beschäftigten. Die Zahlen ergeben sich aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Außerdem zählt der Armuts-Bericht laut „o-ton-arbeitsmarkt.de“ 6,76 Mio. Empfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV. Offiziell gelten nur rund 2,28 Mio. Menschen als „arbeitslos“. Von den fast 6,8 Millionen, die entsprechende Leistungen beziehen, sind mehr als zwei Mio. Kinder oder Jugendliche. Die Armut greift in einem Land, dessen Bevölkerung ausgetauscht werden will/soll, besonders dort um sich. Andere, die ein Arbeitseinkommen anstreben, werden nicht erfasst, etwa diejenigen, die eine sogenannte „Maßnahme“ durchlaufen, älter als 58 Jahre sind oder ein Jahr lang krankgeschrieben waren bzw. kein Angebot für eine Tätigkeitsaufnahme erhalten hatten. Sie zählt die „Bundesagentur für Arbeit“ nicht als arbeitslos, sondern als „unterbeschäftigt“. Auch „Aufstocker“ (deren Mindestlohn Zuzahlung nach Hartz-IV-Gelder erfordert) fallen aus der Statistik. Über die Hälfte aller „Erwerbsfähigen“, die Hartz-IV beziehen, gelten als „nicht arbeitslos“. Trotzdem braucht man Zuwanderer, um Personal für so unterbezahlte Jobs, wie Pflegekräfte, zu bekommen, das sich sonst kaum mehr finden ließe.
Sucht nicht im neo-liberalen Fehlverhalten der „Politiker“. Der Web-Fehler liegt im System der Marktgesellschaft, die sich aus der abendländischen Gesellschaftsformation heraus entwickelt hat und erst heute voll zur Entfaltung kommt. Mehr dazu in meinem Buch: Der Westen, ein Abgesang, Entstehung und Zukunft der westlichen Marktgesellschaft. Der gut belegte Text kann als PDF-Datei für € 15 per e-mail über boettigerdrh@web.de erworben werden. (Eine Buchveröffentlichung wird im Imhof Verlag Petersberg (384 Seiten) vorbereitet).